AGB

1. Vertragsschluss

Verträge der Kunden kommen mit dem jeweiligen Seminar-Veranstalter zustande, der dem Kunden vor Buchung mitgeteilt wird. Verträge kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, zustande, wenn der Kunde auf die Anmeldung eine mündliche oder schriftliche Anmeldebestätigung, oder eine Anmeldebestätigung in Textform erhalten hat.

2. Geld-zurück-Garantie

Für die Nichtraucherkurse mit Premiumpaket bietet der Veranstalter eine „Geld-zurück-Garantie“ an. Die Bedingungen hierzu sind dem Seminarteilnehmer bekannt, er erkennt sie durch Buchung des Kurses an. Wichtig ist vor allem ein pünktliches Erscheinen zu allen Kursterminen.

Die Garantie gilt nur unter folgenden Bedingungen:

  1. Sie machen Ihren Anspruch spätestens drei Monate nach dem Datum dieser Garantie schriftlich unter Beifügung der Originalgarantie, sowie der Teilnahmebescheinigung bei uns geltend (Datum des Poststempels)
  2. Sie nehmen innerhalb der Dreimonatsfrist zweimal am Hauptkurs und einmal an einem Trainercoaching per Telefon (nach Vereinbarung) teil.
  3. Sie erscheinen pünktlich zu allen von Ihnen gebuchten Kursen und verlassen keinen Kurs vor dem offiziellen Ende.

3. Begrenzte Teilnehmerzahlen

Die Teilnehmerzahlen sind bei den Veranstaltungen begrenzt. Eine Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge. Anmeldeschluss ist jeweils fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn.

4. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist mit Anmeldung fällig. Bitte überweisen Sie diese Gebühr vor Veranstaltungsbeginn entweder mit dem Zahlschein, den Sie von uns mit der Einladung nach erfolgter Anmeldung erhalten oder direkt auf das Konto das Ihnen bei der Anmeldung mitgeteilt wird. Ist zu erwarten, dass eine Überweisung nicht mehr vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter gutgeschrieben werden kann, so können Sie nur dann zum Besuch der Veranstaltung zugelassen werden, wenn Sie einen Zahlungsnachweis der Bank mitbringen. In diesem Falle besteht auch die Möglichkeit, statt Überweisung nach Absprache mit dem Veranstalter die Kurzgebühr vor Veranstaltung bar zu entrichten.
In der Teilnahmegebühr ist die gesetzliche Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer bereits enthalten.

5. Stornogebühr

Falls Sie verhindert sind, den gebuchten Kurs zu besuchen, sind Sie verpflichtet, Ihre Teilnahme unverzüglich abzusagen. Eine Absage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Bei Nichterscheinen des Anmelders ohne vorherige Absage ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig, es sei denn, die Widerrufsfrist des Verbrauchers als Anmelder ist noch nicht abgelaufen.

6. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Easyway GmbH
Innaustr. 11
83026 Rosenheim
Fax: 08031 901 9090
E-Mail: info@allen-carr.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

7. Terminänderung

Der Veranstalter hat das Recht, das Seminar abzusagen oder zeitlich zu verlegen, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit des Trainers) eine Durchführung unmöglich ist. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Falle umgehend zurückerstattet, bei Wunsch jedoch ein Alternativtermin angeboten, wobei im Falle der Teilnahme an diesem Termin die bereits gezahlte Seminargebühr verrechnet wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkung

a. Hat der Veranstalter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Veranstalter beschränkt wie folgt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Veranstalter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, wie etwa höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel der Vertragsleistung verursacht wurden.

b. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Veranstalters bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

c. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

9. Schlussbestimmungen

Bei Kursbuchungen in Deutschland und Österreich findet deutsches Recht Anwendung, bei Kursen in der Schweiz, Schweizer Recht.

10. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt gegenüber Kaufleuten der Sitz des Veranstalters als vereinbart.